Englisch-Deutsch Übersetzungen. Logo: Leuchtturm von Inisheer, Aran Islands, County Galway, Irland. Foto (c) Annika Neudecker

Deutsche Startseite | Impressum | English Version English Version

Englisch-Deutsch-Übersetzungen, Korrektur und Lektorat von englischen Texten
Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache
Master of Science in Journalism (USA) / CELTA - Certificate in English Language Teaching (UK)

Über mich | Spezialgebiet | Fachgebiete | Preise | Projekte | AGB | Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Annika Neudecker (Übersetzerin) und dem Kunden/der Kundin (Auftraggeber), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.

3. Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließt die Übersetzerin den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen hat, unabhängig von der Zahlungsmoral des Endkunden.

2. Auftragserteilung

1. Vor Auftragsannahme schickt die Übersetzerin dem Auftraggeber eine kurze „Auftragsübersicht“ per E-Mail oder Fax, welche alle wichtigen Auftragsdetails schriftlich auflistet (u. a. Adresse des Auftraggebers, Lieferart, Lieferdatum, Preis).

2. Ein Übersetzungsauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese AGB sowie die „Auftragsübersicht“ schriftlich akzeptiert hat.

3. Umfang und Lieferung der Übersetzung

1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die in der „Auftragsübersicht“ schriftlich vereinbarte Ausführung der Übersetzung.  

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

1. Die Übersetzerin behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.

2. Der Auftraggeber hat der Übersetzerin den Verwendungszweck der Übersetzung schriftlich mitzuteilen.

3. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.

4. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber der Übersetzerin unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (z. B. Glossare, firmeninterne Titel, Fotos etc.). Wird Begleitmaterial nicht bereit gestellt, so werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.

5. Der Auftraggeber stellt die Übersetzerin von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung an die Übersetzerin gestellt werden könnten.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.  

5. Liefertermin / Höhere Gewalt

1. Ist ein fester Liefertermin in der „Auftragsübersicht“ schriftlich vereinbart, wird dieser in der Regel verbindlich zugesagt.

2. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den die Übersetzerin nicht zu vertreten hat. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen (Krankheit der Übersetzerin, Notfall in der Familie, Computerfehler etc.), die von der Übersetzerin nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, muss die Übersetzerin den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Sowohl die Übersetzerin als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Von der Übersetzerin bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

3. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichem Einverständnis gewährt werden.

6. Datenschutz / Vertraulichkeit

1. Die Übersetzerin verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages.

2. Die Übersetzerin behält sich jedoch vor, Texte, die der Öffentlichkeit nach der Übersetzung zugänglich sind (insbesondere Internet-Seiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.  

3. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter Punkt 6.1 und können von der Übersetzerin, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden. 

7. Vertragskündigung

1. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

8. Mängelbeseitigung / Gewährleistungsansprüche

1. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

2. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält die Übersetzerin keine schriftliche Einwendung innerhalb von dreißig Tagen, gilt die Übersetzung als mangelfrei, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.

3. Der Auftraggeber hat der Übersetzerin eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Übersetzerin von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

9. Honorar / Berechnungsgrundlage

1. Das Übersetzerhonorar richtet sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Texts. Das Honorar wird auf auf Wortbasis berechnet. Die Wortzahl wird auf der Grundlage des Ausgangstextes (Originaltext des Kunden) ermittelt. Bei größeren Aufträgen kann ein Pauschalpreis vereinbart werden. Pro Auftrag wird eine Mindestgebühr entsprechend gültiger Preise erhoben. Für beglaubigte Übersetzungen fällt eine zusätzliche Beglaubigungsgebühr von 5,00 Euro an.

2. Das Übersetzerhonorar ist innerhalb von vierzehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung muss von Auftraggebern, die in Deutschland ansässig sind, per Banküberweisung beglichen werden. Ist der Auftraggeber außerhalb Deutschlands ansässig, kann er per Kreditkarte über das PayPal.com Internet-Konto der Übersetzerin oder per Banküberweisung zahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Überweisungsgebühren zu tragen. Wird die Übersetzung auf nicht-elektronischem Versandweg zugestellt, hat der Auftraggeber zuzüglich zum vereinbarten Honorar die Versandgebühren zu tragen.

10. Eigentumvorbehalt / Urheberrecht

1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

2. Die Übersetzerin ist die Inhaberin des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).  

11. Haftung

1. Die Übersetzerin haftet, soweit rechtlich zulässig, nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.  

2. Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.  

3. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.  

4. Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg haftet die Übersetzerin nicht. Die Übersetzerin benutzt ein aktuelles Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.

5. Die Übersetzerin haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.  

6. Die Übersetzerin haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die von der Übersetzerin nicht zu vertreten sind; siehe Punkt 5.2.  

7. Die Übersetzerin haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.

8. Informiert der Auftraggeber die Übersetzerin nicht schriftlich vor Auftragsannahme, dass die Übersetzung für den Druck vorgesehen ist, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand/ Erfüllungsort / Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Original: März 2005. Aktueller Stand: 1. Oktober 2006

Englisch-Deutsch-Übersetzungen :: Annika Neudecker :: Staatlich geprüfte Übersetzerin für die englische Sprache